Kostenpflichtige Abmahnungen gegen private
Homepages?
Seit Jahren bekommen unbedarfte kleine Webmaster
und Homepagebesitzer aus heiterem Himmel Abmahnungen mit Gebühren von über
500 Euro bis zu (in Einzelfällen) 10 000 Euro. Die Tendenz ist
steigend!
Wie ist das überhaupt
möglich?
- jeder der etwas im Internet veröffentlicht, also
jede Homepage (den Ausdruck "privat" gibt es im Internetrecht überhaupt nicht),
unterliegt automatisch dem Wettbewerbsrecht, und dem neuen Urheberrecht
sowieso.
- an jedem schöpferischen Produkt, Foto, Grafik,
Midi, Text, Zitat besteht ein Urheberrecht. Es gibt im deutschen Recht kein
"Public Domain"! Jeder der also mehr als seinen persönlichen Lebenslauf und
Privatfotos veröffentlicht, liefert sich automatisch der Willkür von
Rechteinhabern und deren (selbsternannten?) Vertretern aus.
- das deutsche Recht erlaubt es, Anwaltsgebühren
dem Abgemahnten in Rechnung zu stellen. So kommen mit einem einzigen
Verwarnbrief erhebliche Gebühren von 500 Euro aufwärts
zustande!
Was kann man tun?
Seit Jahrzehnten schon wird die deutsche Politik
und Gesetzgebung im wesentlichen durch Interessenverbände und Lobbies bestimmt.
Privatpersonen und kleine Unternehmen haben keine Lobbies. So wundert es wenig,
dass sich im Laufe der Jahre im Internet eine Gesetzgebung etablieren konnte,
die Interessen und Schutzbedürfniss von Privatpersonen mit Füßen tritt.
Es gilt jetzt
- ein Problembewußtsein zu schaffen. Zu
informieren und auf Mißstände hinzuweisen. Und zwar nicht in einem Internet-Magazin
auf Seite 203, sondern in der großen Öffentlichkeit.
- ein Gefühl der Solidarität unter den Webmastern
herzustellen. Eine Lobby der kleinen nicht- und semiprofessionellen Homepages.
Denn noch sind wir in der Mehrheit. WIR sind das Internet!